Auch SIE können KOSTENLOS Hörer der BBH werden !

Und das geht so:

  1. Fordern Sie bei uns eine Leihordnung mit Antragsformular an.
  2. Trennen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular von der Leihordnung ab und schicken Sie es uns zurück. Fügen Sie bitte die Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises oder ein ärztliches Attest, das Ihre Sehschädigung und die dadurch bedingte Unfähigkeit, Schwarzschrift lesen zu können, bescheinigt bei.

Sie erhalten von uns:

    1. Katalog als Schwarzschriftdruck, Datenträger oder Netzkennwort
    2. Bestellkarte (BITTE 60 Titel eintragen)
    3. Ihre bestellten Hörbücher und Hörfilme (kostenloser Postversand)

Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns einfach an, schicken Sie ein Fax oder eine E-Mail!

Leihordnung

Berliner Blindenhörbücherei gGmbH

Berliner Allee 193 - 197, 13088 Berlin
  1. Alle im Katalog verzeichneten Werke der Berliner Blindenhörbücherei gGmbH (BBH) werden an Blinde und Sehbehinderte kostenlos ausgeliehen. Die Ausleihe erfolgt durch Postversand und ist gebührenfrei..

  2. Die Leihfrist beträgt einen Monat, gewünschte Verlängerungen sind bitte zu beantragen. Anschrifts- und sonstige Änderungen sind der BHB bitte umgehend mitzuteilen.

  3. Die Weitergabe an dritte Personen, das Anfertigen von Kopien und die Wiedergabe der Aufnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen ist nicht gestattet.

  4. Die von der BZK entliehenen Tonträger sind schonend zu behandeln. Auftretende Fehler sind der BHB bitte unter genauer Bezeichnung des Titels, bzw. der Titelnummer anzuzeigen..

  5. Diese Leihordnung ist bindend. Zuwiderhandlungen können den Ausschluß aus dem Benutzerkreis nach sich ziehen.

    Bitte eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises oder ein ärztliches Attest beifügen, das Ihre Sehschädigung und die dadurch bedingte Unfähigkeit Schwarzschrift lesen
    zu können, bescheinigt.



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